Staatlich anerkanntes Berufliches Gymnasium – Schwerpunkt Wirtschaft
(Profil Volkswirtschaft)


Aufnahmevoraussetzung für das Ziel der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) / Berufliches Gymnasium

Schülerinnen und Schüler mit einem durch Prüfung erworbenen Mittleren Schulabschluss oder einem diesem gleichwertigen Schulabschluss

a) der nach den Bestimmungen der jeweils besuchten allgemein bildenden Schulart zum Besuch der Oberstufe berechtigt,

b) der in einem Bildungsgang der berufsbildenden Schularten erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, soweit diese in dem jeweiligen Bildungsgang im Abschlusszeugnis alle zu benoten sind, eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden ist,

c) der mit einer Externenprüfung erworben wurde und dessen Noten in nicht mehr als einem Fach schlechter als „befriedigend“ sind, in dem kein Fach mit „mangelhaft“ oder „ungenügend“ benotet ist und in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache eine Durchschnittsnote von mindestens 3,0 erzielt worden ist; abweichend hiervon kann die für berufliche Schulen zuständige Schulaufsicht auf Antrag eine Berechtigung zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums aussprechen, wenn das im Abschlusszeugnis gezeigte Leistungsbild bei einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in allen Fächern ausnahmsweise eine erfolgreiche Mitarbeit im Beruflichen Gymnasium erwarten lassen kann,

Ausnahmen hiervon sind nur auf Antrag, verbunden mit einem entsprechende Beschluss der Notenkonferenz möglich.

Dauer

3 Schuljahr in Vollzeit

Unterrichtsfächer

Deutsch, Englisch, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Philosophie, Gemeinschaftskunde, Spanisch als 2. Fremdsprache (keine Vorkenntnisse erforderlich), Mathematik, Wirtschaftsgeographie, Rechtslehre, Physik, Kunst/Literatur, Sport, Berufliche Informatik

Abschluss

Allgemeine Hochschulreife (Abitur) (13. Jahrgangsstufe)
Studienberechtigung an Universitäten in allen Fachbereichen

Fachhochschulreife (12. Jahrgangsstufe)

Schulstart

Direkt nach den Sommerferien in Schleswig-Holstein

Beiträge/Gebühren

Der monatliche Schulbeitrag richtet sich nach der jeweils gültigen >Beitragsordnung. Er soll gemeinsam mit der gewährten staatlichen Finanzhilfe die nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz zuschussfähigen laufenden Personal- und Sachkosten abdecken.
Die verauslagten Kosten für Lernmittel sind zu erstatten.

Zurzeit sind 30 % des Schulbeitrags von der Steuer abzugsfähig.

Abhängig von der Höhe des persönlichen/familiären Einkommens ist eine Ermäßigung des Schulbeitrags möglich.

Förderung

Berufsförderung Bundeswehr

Anmeldung

Bitte mit dem Aufnahmeantrag, dem letzten Schulzeugnis und einem tabellarischen Lebenslauf.
Anschließend laden wir Sie zum persönlichen Aufnahmegespräch ein.