Aufnahmeantrag (unverbindlich)

Firmenangaben

Die Zahlung soll erfolgen durch Rechnungslegung:
* Eine vertragliche Bindung kommt erst durch die Aufnahmebestätigung/Rechnungslegung des Bildungszentrum Mortzfeld gGmbH zustande.
=

Allgemeine Geschäfts- und Unterrichtsbedingungen

Teilnahmevoraussetzungen:

Soweit für einzelne Kurse oder Langzeitlehrgänge bestimmte Zugangsvoraussetzungen gegeben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

Anmeldung und Absage von Lehrveranstaltungen:

Der privatrechtliche Vertrag kommt erst durch die Aufnahmebestätigung des Bildungszentrums Mortzfeld gGmbH zustande. Bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen, z. B. Erkrankung von Dozenten, kann ein Lehrgang/Lehrgangsteile abgesagt, zeitlich verschoben oder mit einem anderen zusammengelegt werden. Hierüber werden Lehrgangsteilnehmer/innen bzw. Auftraggeber/innen unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Sollte eine Verlegung des Unterrichts nicht möglich sein oder ein Lehrgang/Lehrgangsteile abgesagt werden, so werden bereits entrichtete Kurs- oder Lehrgangsgebühren erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, außer es trifft die Bildungszentrum Mortzfeld gGmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Gebühren/Beiträge:

Gebühren und Lehrgangsentgelte richten sich nach dem jeweils gültigen Kostenplan und sind zu Beginn der Lehrgänge/Kurse fällig. Ratenzahlung kann vereinbart werden. Bei Ratenzahlungen ist der jeweilige Betrag bis zum 5. des Monats fällig und durch Bankabruf zu entrichten. Sind mehr als zwei Raten rückständig, so ist der gesamte Gebühren- und Beitragsrest fällig. Bei Zahlungsverzug wird eine Gebühr von 10,00 € für jede Mahnung erhoben.

Kann die Beschulung aufgrund behördlicher Anweisung oder Gründen höherer Gewalt nicht gewährleistet werden, werden keine Schulgebühren erstattet, sofern die Ausfälle nicht von Dritten übernommen werden.

Rücktritt und Kündigung:

Mit dem Zustandekommen des Unterrichtsvertrages ist die Verpflichtung zur vollen Gebühren- und Entgeltzahlung verbunden. Bis 15 Werktage vor Beginn der Veranstaltung kann der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Auftraggeber/in ohne Nennung von Gründen von dem Vertrag schriftlich zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Kündigung bei der Bildungszentrum Mortzfeld gGmbH. Bereits gezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet; es wird jedoch eine Rücktrittspauschale in Höhe von 30,00 € fällig und in Abzug gebracht. Bei später eingehenden Kündigungen werden 50 % der Kursgebühren fällig. Teilnehmer/innen, die nur zeitweise an einer Veranstaltung teilnehmen, sind zur Zahlung der vollen Kursgebühren verpflichtet, wenn nicht ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt wird. Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Lehrgangsabschnitte erstrecken, kann der/die Teilnehmer/in bzw. Aufraggeber/in in die folgenden Lehrgangsabschnitte unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum letzten Unterrichtstag schriftlich kündigen. Im übrigen kann der/die Teilnehmer/in bzw. Auftraggeber/in nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten/Seminarstunden, Wechsel von Dozenten/innen oder Verschiebungen im Ablauf berechtigen nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages.

Unterrichtsteilnahme:

Der/Die Teilnehmer/in ist zum regelmäßigen, pünktlichen Besuch des Unterrichts und aller verbindlichen Unterrichtsveranstaltungen verpflichtet. Er/Sie verpflichtet sich durch ihre/seine Unterschrift, die Unterrichtsbedingungen, Hausordnung und Anweisung der Leitung des Bildungsträgers oder deren/dessen Beauftragten zu beachten.

Abtretungserklärung:

Sollte ein Kostenträger, z. B. das Arbeitsamt, aus Arbeits- und Kostengründen damit einverstanden sein, die Zahlung der Lehrgangs-, Lernmittel- und Prüfungsgebühren und anderer Gebühren direkt auf das Konto der Bildungsstätte zu leisten, so tritt der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Auftraggeber/in seine Ansprüche gegen den Kostenträger an das Bildungszentrum Mortzfeld gGmbH ab.

Haftung und Nebenabreden:

Für abhanden gekommene Gegenstände und sonstige Schäden während des Lehrgangs sowie auf dem Weg von und zur Unterrichtsstätte übernimmt der Bildungsträger keine Haftung. Der/die Teilnehmer/in bzw. der/die Auftraggeber/in haftet für Schäden, die er/sie absichtlich oder fahrlässig in der Bildungsstätte verursacht.

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Erfüllungsort:

Gerichtsstand ist Lübeck

Geschäftsführer:

Andreas Hagenkötter
Amtsgericht Lübeck – HRB 1056